Nachtragshaushalt der NRW-Landesregierung

Zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs
Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in Münster zum Nachtragshaushalt hat in den vergangenen Tagen ein erhebliches mediales Echo ausgelöst und die Opposition in Düsseldorf zu wüsten Tiraden gegen die Landesregierung veranlasst. Es lohnt sich aber, die einstweilige Anordnung des Gerichts etwas genauer zu betrachten. Was ist geschehen? CDU und FDP hatten im Dezember beim höchsten Gericht des Landes einen Antrag eingebracht, der ein eindeutiges Ziel hatte: Der Vollzug des Nachtragshaushalts 2010 sollte gestoppt und auf der Basis dieses Haushalts bereits vollzogene Maßnahmen rückabgewickelt werden. Diesem Antrag ist das Gericht ausdrücklich nicht gefolgt.

Die Landesregierung ist handlungsfähig und es herrscht kein Stillstand der Geschäfte. Der Haushalt ist wird vollzogen. Allerdings haben die Richter der Landesregierung eine Auflage erteilt: Bis zur endgültigen Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des Nachtrags ? voraussichtlich im März ? dürfen keine weiteren Kredite auf der Basis des Nachtragshaushalts aufgenommen werden. Das wird von der Landesregierung natürlich respektiert. Die einstweilige Anordnung des Gerichts besagt allerdings überhaupt nichts darüber, ob der Nachtragshaushalt insgesamt verfassungswidrig ist. Insoweit bleibt die Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten.

Wie geht es nun weiter? Der Nachtragshaushalt ist vor allem eine Schlussabrechnung mit der Politik der alten Landesregierung. Deren Versäumnisse werden jetzt aufgedeckt. Er enthält nur die erforderlichen Korrekturen an denjenigen Etatposten, die die Vorgängerregierung verschoben, versteckt oder vergessen hat. Der Nachtragshaushalt enthält kein einziges rot-grünes Projekt.

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