SPD Landtagskandidat Lessenich: „Das neue Schulgesetz bildet den Rahmen für die Schule von morgen!“

Mit der Verabschiedung des neuen Schulgesetzes hat der Landtag eine wegweisende Entscheidung getroffen. Nicht nur, weil NRW statt bisher sieben Schulgesetzen nun ein einheitliches, kompaktes und damit transparentes und bürgernahes Schulgesetz vorweisen kann, sondern auch, weil damit zugleich weitere bildungspolitische Reformvorhaben auf den Weg gebracht worden sind. Das neue Schulgesetz enthält 133 Paragraphen und damit deutlich weniger als die bisherigen Gesetze, die zusammen 238 Paragraphen umfassten. Dies bedeutet nicht nur Bürokratieabbau, sondern zugleich die Grundlage für die Bildungsreform in NRW und ist damit richtungsweisend für unsere Schulen. Im Kern der Reformpolitik der NRW-SPD steht die Überzeugung, dass Schulen mehr Freiräume erhalten müssen, um selbständiger arbeiten zu können. Gleichzeitig müssen klare Ziele festgelegt und deren Einhaltung auch überprüft werden. Für beides bildet das neue Schulgesetz die Grundlage.

Nachfolgend einige Auszüge:
Vom Schuljahr 2006/2007 an werden in NRW alle Schülerinnen und Schüler am Ende der zehnten Klasse im Rahmen eines Abschlussverfahrens landeseinheitliche Prüfungen in Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache absolvieren. Gleichzeitig werden für die schriftlichen Abiturfächer an Gymnasien und Gesamtschulen landesweit einheitliche Prüfungsaufgaben eingeführt.Zusammen mit den Kernlehrplänen und den Lernstandserhebungen in den Klassen vier und neun verfügt NRW damit über ein umfassendes Konzept der Qualitätssicherung. Dies ermöglicht es, den Schulen mehr Freiräume zu geben bei der konkreten Entscheidung, wie sie die vereinbarten Ziele am besten erreichen können. Dazu sollen die Schulleitungen mehr Befugnisse erhalten, aber auch die Schulaufsicht soll schulnäher beraten und unterstützen.

Um Eltern und Schülern mehr Möglichkeiten zu geben, sich aktiv am Schulleben zu beteiligen, wird in den Schulkonferenzen der weiterführenden Schulen die Drittelparität eingeführt. Lehrer, Schüler und Eltern haben somit bei den meisten Beschlüssen gleiches Gewicht (Ausnahme: Entscheidungen, die den Kern der pädagogischen Arbeit betreffen).

Die rechtliche Grundlage für die Einführung des Abiturs nach zwölf Jahren ab dem Schuljahr 2005/2006 wird gelegt. Für die Schulzeitverkürzung wird der Unterricht schrittweise in den einzelnen Jahrsgangsstufen ausgeweitet. Um mehr Jugendlichen den Weg zu höheren Abschlüssen zu ermöglichen, bleibt aber auch der Weg nach 13 Jahren möglich. Um jenen Jugendlichen, die von anderen Schulformen in die gymnasiale Oberstufe wechseln und die mehr Zeit zum Abitur benötigen, den Weg nicht zu erschweren, sollen einige Gymnasien und Gesamtschulen eine so genannte Einführungsphase für die Oberstufe anbieten können.

Auch die Verantwortung der kommunalen Schulträger wird durch das neue Schulgesetz gestärkt. So haben die Kommunen nun die Möglichkeit, mehrere Schulformen organisatorisch unter einem Dach zu führen. Das bietet die Gewähr für ein wohnortnahes Schulange­bot, auch wenn in einigen Jahren die Schülerzahlen sinken.

Träger privater Ersatzförderschulen werden in den kommenden Jahren schrittweise finanziell entlastet, da ihr Eigenanteil reduziert wird.
Das neue Schulgesetz wurde neben den Stimmen der Koalition übrigens auch mit den Stimmen der FDP verabschiedet!

Manfred Lessenich im Gespräch mit dem schulpolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Manfred Degen