Ein Hinweis auf die Doppeldeutigkeit dieser Frage drängt sich angesichts der Reaktionen der Opposition im Landtag NRW in Bezug auf das am 27.02.2013 verabschiedete neue Wassergesetz zur Regelung der Überprüfung alter Abwasserrohre geradezu auf! Doch für einen solchen Kalauer ist die Problematik zu ernst.
Hatte doch seinerzeit die von Rüttgers geführte schwarz-gelbe Landesregierung die Thematik auf die Tagesordnung gebracht, aber offensichtlich dem Druck der entsprechenden Lobby genügend, das Problem wieder unter den Teppich gekehrt. Plötzlich spielte die überfällige Überprüfung von Verunreinigungen unseres wichtigsten Lebensmittels keine Rolle mehr und die CDU forderte unisono mit den betroffenen Verbänden das Ende der Diskussion, da angeblich keine Gefährdung unseres Grundwassers durch Abwässer bestehe! Welch eine ignorante Verkennung der Gefahr! Unabhängige Fachleute und sogar der Städte- und Gemeindebund NRW halten eine Überprüfung alter Abwasserleitungen für unumgänglich.
Der Gipfel der haltlosen ?Kritik? der CDU-Opposition besteht allerdings in der Aussage, dass die endgültige Entscheidung über einen ?Kanal-TÜV? bei den Kommunen ?eine Verschiebung des schwarzen Peters? darstellt. Wer denn sonst außer den Fachleuten in Verwaltung und Politik vor Ort kann und soll eine angemessene Entscheidung über das Thema treffen? Oder ist sich die CDU ihrer eigenen Klientel in den Kommunen nicht so ganz sicher?!
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