Kommunen und Eltern bekommen die beste Bildung für ihre Kinder ? wohnortnah und bedarfsgerecht

Verfassungsänderung und Schulrechtsänderung verabschiedet

Mit der Streichung der Garantie für die Hauptschule aus der Verfassung und der Einführung der Sekundarschule als die Schule der Zukunft wird ein jahrzehntelanger Streit um Schulstrukturen in Nordrhein-Westfalen beendet. Nun sind neue Fakten geschaffen worden, die für die Entwicklung der Schule vor Ort in den nächsten Jahren ? zunächst bis 2023 ? Bestand haben wird: Verlässlich und zielführend für die kommunalen Interessen und für die Bedürfnisse der Kinder. Mit der Verfassungsänderung wird keine funktionierende und gewollte Hauptschule abgeschafft. Vielmehr eröffnen sich vor Ort mehr Möglichkeiten, auf das veränderte Elternwahlverhalten und den demografischen Wandel reagieren zu können. Die Kommunen bekommen damit Handlungsspielräume für eine verantwortungsvolle Schulentwicklung. Zusammen mit der noch ausstehenden Umsetzung der UN-Konvention zur Inklusion wird sich das Schulangebot an den Bedürfnissen der Kinder nach bester Bildung in den nächsten Jahren entwickeln.

Die Sekundarschule wird dabei als eine Schule des längeren gemeinsamen Lernens den individuellen Anforderungen der Schülerinnen und Schüler gerecht werden können, sowohl im Hinblick auf eine Berufsorientierung wie auch auf die Vorbereitung eines Studiums. Dabei ist durch eine verbindliche Kooperation mit einer gymnasialen Oberstufe die weitere Schullaufbahn gesichert. Falls vor Ort eine Oberstufe zur Sekundarschule gewünscht ist, ist durch die Eingangsgröße von 100 Schülerinnen und Schülern die Gründung einer Gesamtschule als Ganztagsschule mit einer Oberstufe erleichtert worden. Damit wird einer bedarfsgerechten Schulentwicklung vor Ort Rechnung getragen, die den Kindern alle individuellen Möglichkeiten eröffnet. Für die Kommunen und insbesondere für die Lehrerinnen und Lehrer wird es in den nächsten Jahren Aufgabe sein, verantwortungsvoll mit den ihr anvertrauten Kindern umzugehen. Hierfür muss das Schulministerium die entsprechenden Unterstützungssysteme anbieten.

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