Gutachten des VBE belegt: Gemeinschaftsschule ist der richtige Weg

Mit dem Verband Bildung und Erziehung (VBE) hat sich jetzt ein weiterer wichtiger Akteur für Gemeinschaftsschulen ausgesprochen. In dem Gutachten des VBE kommt der Bielefelder Rechtsprofessor Christoph Gusy zu dem Ergebnis, dass die Gemeinschaftsschule als ?gesetzlich zugelassene zusätzliche Schulform?, ?mit der Landesverfassung vereinbar? ist. Insbesondere die sog. ?Experimentierklausel?, die die Einführung der Gemeinschaftsschule zunächst als Modell zulasse, sei als Schulversuch zulässig.

Das Gutachten des VBE stärkt die Position der SPD. Kommunen, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler haben Rechtssicherheit, wenn sie sich auf den Weg machen, Gemeinschaftsschulen zu gründen. Neben dem VBE als Vertreter von Lehrerinnen und Lehrern, haben sich bereits zahlreiche Elternvertreter für die Gemeinschaftsschule ausgesprochen. Es zeigt aber auch: Die Beteiligten haben erkannt, dass die Fortentwicklung des Schulsystems notwendig ist. Allein die demografische Entwicklung legt eine Reform des Schulsystems nahe. Vielerorts lässt sich ein Nebeneinander von Haupt- und Realschulen sowie Gymnasien allein deswegen nicht mehr aufrechterhalten, weil die Schülerzahlen sinken und die Schulformen allein nicht mehr ausreichend nachgefragt werden. Hierauf hat die Landesregierung mit der Gemeinschaftsschule reagiert, die lokal die Möglichkeit gibt, die in der Sekundarstufe I bestehenden Schulsysteme zusammenzulegen.

Das Gutachten des VBE sagt auch hier, dass dieses Ziel einer begrenzten Kommunalisierung vielfach erhobenen Forderungen entspricht und nicht verfassungswidrig, sondern verfassungsgemäß ist. Und die Kommunen nehmen das Angebot an: Bereits mehr als 80 Kommunen wollen über die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule beraten werden.

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