Das Bundeskabinett hat heute das Angehörigenentlastungsgesetz beschlossen. Damit gibt es bald spürbare Verbesserungen in der Sozialhilfe und bei der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
„Viele Angehörige werden vom Sozialamt in Anspruch genommen, wenn ihre Eltern oder Kinder Sozialhilfe beziehen, weil sie zum Beispiel pflegebedürftig sind“, erläutert Sebastian Hartmann, Bundestagsabgeordnete für Bonn/Rhein-Sieg. „Für viele Angehörige ist das eine große Belastung. Wir wollen das ändern und ihnen den Rücken stärken, damit sie sich auf die wesentlichen Dinge konzentrieren können. Dafür hat das Kabinett heute den Weg frei gemacht.“
Das Angehörigenentlastungsgesetz sieht vor, dass Angehörige künftig erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro vom Sozialamt in Anspruch genommen werden — und zwar in der gesamten Sozialhilfe. Für Angehörige von volljährigen Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz erhalten, fällt dieser sogenannte Unterhaltsrückgriff in Zukunft sogar vollständig weg.
Darüber hinaus wird mit dem Angehörigenentlastungsgesetz ein Budget für Ausbildung eingeführt. Dieses ermöglicht Menschen mit Behinderungen, außerhalb von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen eine betriebliche Ausbildung aufzunehmen.
„Mit dem Gesetz haben wir ein Paket geschnürt, das Inklusion ein großes Stück voranbringt und Angehörige gezielt unterstützt“, so Hartmann.
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