Unter „Vorbehalt“ Geld verschenkt

Sebastian Hartmann MdB

Das Bundesverkehrsministerium hat nach Medienberichten den Betreibern von vier Autobahnteilstücken in öffentlich-privater Partnerschaft (ÖPP) mehr Maut bezahlt, als ihnen nach den Betreiberverträgen zusteht. Nach der Absenkung der Gewichtsgrenze bei der Mauterhebung von zwölf auf 7,5 Tonnen, die Oktober 2015 stattfand, hatte das Ministerium – angeblich unter „Vorbehalt“ – auch für Fahrzeuge unter zwölf Tonnen an die ÖPP-Konsortien gezahlt, weil es leichtere von schwereren Lkw nicht richtig trennen kann. Die sollten aber nur Geld für Lkw über zwölf Tonnen bekommen.

Sebastian Hartmann, MdBDie Verkehrspolitiker der SPD-Bundestagsfraktion haben bereits vor Jahren auf diesen Mangel in der Berechnungsgrundlage verwiesen. „Wir haben das Bundesverkehrsministerium mehrfach aufgefordert, statt der Anzahl der Achsen das Gesamtgewicht der Fahrzeuge zur Basis zu nehmen“, sagt Sebastian Hartmann, Maut-Berichterstatter seiner Fraktion und Bundestagsabgeordneter für den rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis. „Unser Verweis auf die Dringlichkeit dieser Änderung, die Auswirkung auf die Höhe der Mautsätze hat, wurde mit dem Hinweis auf technische Probleme zurückgewiesen.“ 


Wenn jetzt kein zweifelsfreier Rückschluss auf das Gewicht möglich ist, zahle das Ministerium lieber zu viel. „Das überrascht mich nicht“, sagt Hartmann. „Verkehrsminister Alexander Dobrindt wirft erneut Fragen der Amtsführung und mangelnder Information des Parlaments auf. Das wäre nicht so schlimm, wenn die Folgen nicht immer so teuer wären: Seinen ‚Vorbehalt‘ kann er vergessen, unter dem die Firmen dieses Extra-Geld bekommen haben –das sehen wir nie wieder.“

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