Träger und Kassen müssen sofort über Höhe des Sicherstellungszuschlages verhandeln

Dirk Schlömer, MdL

Dirk Schlömer, MdL Sebastian Hartmann, MdB „Die Bezirksregierung und das Land Nordrhein-Westfalen tun alles, um den Erhalt des Eitorfer Krankenhauses und damit eine wohnortnahe medizinische Grundversorgung sicherzustellen. Nach der Genehmigung des Sicherstellungszuschlages für die Abteilungen Allgemeine Chirurgie und Innere Medizin sind nun Klinikträger und Krankenkassen in der Pflicht, die sofort mit den Verhandlungen über die Höhe des Sicherstellungszuschlages beginnen müssen. Der Ball liegt jetzt im Feld des Klinikträgers“, so der Landtagsabgeordnete Dirk Schlömer und der Bundestagsabgeordnete Sebastian Hartmann. Der heimische Landtagsabgeordnete Dirk Schlömer hatte sich die Entscheidung der Bezirksregierung am Montag bei einem Termin mit Regierungspräsidentin Gisela Walsken persönlich erläutern lassen.
 
„Obwohl sie nicht auf Erfahrungen ähnlicher Entscheidungen zurückgreifen konnte, hat die Bezirksregierung innerhalb von 14 Tagen, inklusive Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium des Landes, über den Sicherstellungszuschlag für die Eitorfer Klinik entschieden“, loben die Abgeordneten.
 
Jetzt komme es darauf an, dass sich Klinik- und Kostenträger schnell über die Höhe des Sicherstellungszuschlags einigen. Dieser werde nämlich nicht pauschal, sondern als Zuschlag auf jede einzelne Leistung des Krankenhauses gezahlt. Im Notfall müsse eine Schiedsstelle entscheiden.
 
„Die Verhandlungen können und müssen sofort beginnen. Die Bezirksregierung hat für ihre Entscheidung die sofortige Vollziehung angeordnet“, so Schlömer, der damit auf die presseöffentliche Aussage von Dietmar Stephan, Geschäftsführer des Klinikträgers DKU, reagiert, man werde erst nach Ablauf einer Klagefrist in Verhandlungen eintreten. „Im Interesse des Krankenhausstandortes und aller Bürgerinnen und Bürger der Region ist eine schnelle Einigung wünschenswert. Für Taktiererei und langwierige Klageverfahren ist keine Zeit.“
 
„Die Entscheidung über die Wiedereröffnung von Gynäkologie und Geburtshilfestation hingegen ist eine rein betriebswirtschaftliche des Trägers. Sobald der Bestand des Krankenhauses durch den Sicherstellungszuschlag endgültig gesichert ist, muss auch hierüber eine positive Entscheidung fallen“, so Schlömer abschließend. „Durch solche Nachrichten könnte es der Klinik auch gelingen, die Bevölkerung wieder hinter sich zu bekommen und dies sei für das Überleben des Krankenhauses letztendlich entscheidend.“

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