Nachricht aus Berlin – Antworten zur Siegstrecke

Sebastian Hartmann

Sebastian Hartmann Mit Ende der Sitzungswoche des Bundestages hat der Abgeordnete für Rhein-Sieg, Sebastian Hartmann (SPD), gute Nachrichten im Gepäck. Hartmann schrieb das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur an und griff offene Fragen zum möglicherweise beabsichtigten zweigleisigen Ausbau der Siegstrecke auf, die nun beantwortet wurden.

„Die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen werden im weiteren Planungsverfahren festgelegt […]. Auch Veränderungen bei den Eisenbahnkreuzungen („Bahnübergängen“) werden im Planungsverfahren untersucht und festgelegt“, so Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär in seinem Antwortschreiben. „Bei einem möglichen Streckenausbau muss die gesamte Siegstrecke als Neubaumaßnahme klassifiziert werden. Nur so ist der maximale Lärmschutzstandard für die Anwohner zu erreichen“, kommentiert Hartmann.

Mit seinem Antwortschreiben widerlegt Staatssekretär Ferlemann die Gerüchte zur massiven Steigerung des Güterverkehrs auf der Siegstrecke: „Nach den Erkenntnissen der Korridorstudie Mittelrhein besitzt die Siegstrecke ein maximales Potential von 86 Güterzügen pro Tag bei vollständigem Ausbau. Eine Steigerung dieser Zugzahl ist aufgrund der Marktnachfrage und der Kapazität der angrenzenden Eisenbahnstrecken unrealistisch“. Zum Vergleich: Die Strecke wird bereits täglich von etwa 25 Güterzügen genutzt (INTRAPLAN-Bericht 2012, Seite 15). Hartmann ergänzt: „Der Unterschied zwischen theoretischer Kapazität und praktischer Nutzung ist ausschlaggebend. Bereits heute könnten theoretisch deutlich mehr Züge die Siegstrecke nutzen, allerdings sind andere Routen für den Güterverkehr attraktiver“.

Ob ein reiner zweigleisiger Ausbau für Nahverkehr möglich sei, wollte Hartmann ebenfalls nochmal durch das Bundesverkehrsministerium geprüft wissen. Die Antwort war für den Verkehrspolitiker zu erwarten, eine schriftliche Bestätigung seitens des Verkehrsministeriums aber wichtig: Reine Nahverkehrsmaßnahmen sind Ländersache und damit nicht Sache des Bundes oder des Bundesverkehrswegeplans. Ebenso entscheidend ist das Nutzen/Kostenverhältnis, das über die Realisierungschancen einer Maßnahme Auskunft gibt. Dies ist für den reinen Nahverkehr eindeutig negativ: „Die eingleisigen Streckenabschnitte liegen auf dem Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen, das in seiner Integrierten Gesamtverkehrsplanung 2005 die Ertüchtigung der Siegstrecke mit einem Kosten-Nutzen-Quotienten von -0,98 abgelehnt hat. Ein nur durch Schienenpersonennahverkehr bedingter Ausbau ist damit unrealistisch“, stellt der Staatssekretär klar.

Sebastian Hartmann hat sich von Beginn an für eine Klärung der offenen Fragen rund um den möglichen Ausbau der Siegstrecke eingesetzt. Er steht auch weiterhin in stetem Kontakt mit dem Bundesverkehrsministerium und wird die Anliegen der Siegstrecken-Anwohner nach vorne tragen. Mehr Lärmschutz und eine bessere Zuganbindung sind die Ziele. Noch in diesem Jahr wird ein Ergebnisbericht zum Konsultationsverfahren auf der Webseite des Bundesverkehrsministeriums veröffentlicht.

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