Mit einer breiten Mehrheit im Kreistag ist für den Doppelhaushalt 2011/ 2012 im Rhein-Sieg-Kreis zu rechnen. Angesichts der großen Aufgabe in einer Zeit der äußersten Sparanstrengungen gemeinsam Verantwortung zu übernehmen haben sich die Koalition aus CDU und Grünen und die SPD im Kreistag auf eine Leitlinie zum Haushalt und der mittelfristigen Finanzplanung geeinigt. In einem gemeinsamen Antrag zum Finanzausschuss und dann für den Kreistag beantragen die drei Fraktionen folgende Eckpunkte zu beschließen:
Im Rahmen der Finanzplanung soll die Kreisumlage schrittweise gesenkt werden. Die beabsichtigten Umlagensenkungen in den Jahren 2013 bis 2015 können allerdings nur Bestand haben, wenn der Rhein-Sieg-Kreis keine zusätzlichen finanziellen Belastungen zu tragen hat, auf die er keinen Einfluss hat.
Ab dem Haushalt 2013 soll keine Nettoneuverschuldung mehr ausgewiesen werden. Diesen gemeinsamen Schritt der drei Fraktionen begründen die Fraktionsvorsitzenden damit, dass angesichts des im Jahr 2011 bestehenden Haushaltsdefizits von über 37,5 Mio. Euro und in 2012 von fast 28 Mio. Euro und dem damit verbundenen Verbrauch der Rücklagen es langfristig keine Alternative zu einem ausgeglichenen Kreishaushalt gebe. Dies auch deshalb, weil über die Umlagenfinanzierung die Schulden und Defizite des Kreises langfristig von den Kommunen mit bezahlt werden müssen. In den Folgejahren weitere Schulden und Defizite beim Rhein-Sieg-Kreis auszuweisen, würde nur die finanzielle Verantwortung in die Zukunft verlagern. Der Rhein-Sieg-Kreis hat die mit Abstand niedrigste Kreisumlage im Regierungsbezirk Köln und eine der niedrigsten in ganz Nordrhein-Westfalen. Wir wollen sparsam und verantwortungsbewusst haushalten, um dies auch zukünftig zu erhalten. Diesen Weg wollen wir gemeinsam gehen!
Ab dem Jahr 2013 soll keine Nettoneuverschuldung mehr erfolgen, um auch die finanziellen Belastungen zukünftiger Generationen zu senken. Gleichzeitig gibt der Kreis die Mehreinnahmen, reduziert um die neuen finanziellen Belastungen z.B. durch Bundes- und Landgesetze an die Kommunen weiter. Auch dies zeigt, dass wir uns alle – Kreis und seine Kommunen – nicht nur als Solidargemeinschaft verstehen, sondern auch so handeln!
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