Antrag der SPD-Fraktion zur Dichtigkeitsprüfung privater Abwasserleitungen

Unterstützung der Bürger durch die Gemeindewerke

Die SPD ? Fraktion wird in der nächsten Sitzung des Betriebsschusses beantragen, über die Organisation der Dichtigkeitsprüfung gemäß § 61 a Landeswassergesetz – insbesondere die Unterstützung der Bürger durch die Gemeindewerke – zu beraten.

Zum Hintergrund: In anderen Gemeinden organisieren die Verwaltung bzw. deren Gemeindewerke die Dichtigkeitsprüfung für die Bürger, z. B. durch den Abschluss von Rahmenverträgen. Dadurch wird gewährleistet, dass betrügerische Firmen keine Chance haben. So ist es beispielsweise vorgekommen, dass Firmen den Betroffenen vorgaukeln, dass die gesetzlichen Anforderungen durch eine Fernsehaufnahme des Anschlusskanals für einige Hundert ? erfüllt wären. Das ist leider nicht ausreichend und den Betroffenen wird Geld für eine sinnlose Dienstleistung aus der Tasche gezogen. Die SPD-Fraktion hatte bereits in einer der vergangenen Sitzungen mündlich die Unterstützung durch die Gemeindwerke angeregt und nachgefragt. Damals war erklärt worden, es lägen keine Erfahrungen vor. Mittlerweile gibt es mehrere Presseberichte, wo Gemeindewerke teilweise die Prüfung selbst vornehmen oder die Prüfung als Dienstleistung organisieren.

Die Organisation der Dichtigkeitsprüfung durch die Gemeindewerke sollte über entsprechende Verträge und sachkundige Prüfung der Arbeiten zu spürbaren Kostenersparnissen führen und damit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern den besten Service bieten und vor allem Schaden von ihnen abwenden.

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