Durch die Novellierung der Landesbauordnung wird ermöglicht, dass Solaranlagen und Kleinwindenergieanlagen von bis zu 10m Höhe in allgemeinen Wohngebieten, Mischgebieten und besonderen Wohngebieten von der Genehmigungspflicht ausgenommen werden. Unberührt davon bleiben alle Regelungen zur Sicherheitsüberprüfung und dem Denkmalschutz.
Weiterhin wird bei genehmigungsfreien Bauten selbstverständlich das Baurecht beachtet werden müssen, dazu gehören vor allem die Anforderungen an die Standsicherheit und das Abstandsflächenrecht. Sicherheitsrelevante Aspekte werden durch die Freistellung der Genehmigung damit nicht berührt!
Die neuen Regelungen dienen neben der Gefahrenabwehr vor allem der Wahrung des nachbarschaftlichen Friedens. Ziel des Landesgesetzgebers ist es daneben aber auch, die Nutzung erneuerbarer Energien in NRW zu stärken.
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