SPD macht Front gegen Flughafen-Privatisierung

Nach der NRWSPD gehen nun auch die kommunalen Ebenen der SPD gegen die vom Bundesfinanzminister geplante Teilprivatisierung des Flughafens Köln/Bonn vor. Die Fraktionen im Kreistag und im Rat der größten Stadt Troisdorf brachten Anträge ein, die sich klar zur komplett öffentlichen Aufgabenstellung des Flughafens Köln/Bonn als zweitgrößter Infrastruktur-Einrichtung in Nordrhein-Westfalen bekennt. Die jeweiligen Vertreter des Rhein-Sieg-Kreises in der Gesellschafterversammlung bzw. im Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft werden zu entsprechendem Abstimmungsverhalten aufgefordert.

„Die Privatisierungsgefahr ist umso größer, als die neue Landesregierung nicht nur allgemein für „Privat vor Staat“ stehe, sondern konkret den Privatisierungs-Lobbyisten Merz als Aufsichtsratschef des Flughafens durchdrücken will“, begründet der Kreistagsabgeordnete Achim Tüttenberg die Anträge.
Darüber hinaus bekräftigt die SPD auch ihren Standpunkt, dass zum Schutz der Anwohner eine Kernruhezeit für Passagierflüge von 23 Uhr bis 5 Uhr angemessen und vertretbar ist. Kreis und Stadt sollen den künftigen Bundesverkehrsminister auffordern, dem diesbezüglichen Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen endlich stattzugeben. „Der Lärm ist nachweislich gesundheitsschädigend. Vor allem die Menschen in den Ein- und Ausflugschneisen kommen nachts nicht zur Ruhe. Ein Nachtflugverbot für Passagiermaschinen zwischen 23 Uhr und 5 Uhr wäre eine enorme Verbesserung für die Anwohnerinnen und Anwohner“, erläutert der SPD-Fraktionsvorsitzende Dietmar Tendler.

Sorge machen den Sozialdemokraten zudem Gerüchte über eine bevorstehende Verlängerung der derzeitigen Nachtflugregelung über 2030 hinaus bis 2050. „Schon einmal, nämlich 2008, haben CDU und FDP im Land ohne Beteiligung des Landtags und der Kommunen und ohne eine konkrete Lärmminderungs-Perspektive den Nachtflug erheblich verlängert. Das waren zum Teil dieselben Akteure wie heute. Daher muss sichergestellt werden, dass vor jeder geplanten Veränderung der derzeitig geltenden Nachtflugregelung alle betroffenen Kommunen frühzeitig umfassend über den beabsichtigten Inhalt der Neuregelung informiert und ihnen mit Blick auf die üblichen Sitzungsintervalle der Räte auskömmlich Zeit für Stellungnahmen eingeräumt werden“, so Tendler und Tüttenberg abschließend.

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