Die Schiedskommission (Ehrengericht) der SPD Rhein-Sieg hat in mündlicher Verhandlung Rainer und Manuela Viehof (Antragsgegner) aus Eitorf aus der SPD ausgeschlossen.
Die Schiedskommission folgte dem Antrag der SPD Eitorf (Antragsteller), nachdem beide Seiten gehört worden waren:
Die Entscheidung im Wortlaut:
„Beide Antragsgegner werden gemäß §35 (3) des Organisationsstatuts wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen §3 (1) und (5) des Organisationsstatuts aus der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands ausgeschlossen."
Die Schiedskommission stellte fest, dass die Antragsgegner das Wohnortprinzip bei der Aufnahme im OV Hamm, Kreis Neuwied bewusst missachtet haben, um sich die Mitgliedschaft in der SPD zu erschleichen.