Bundestag beschließt Teilhabegesetz mit zahlreichen Verbesserungen

Sebastian Hartmann MdB

Sebastian Hartmann, MdB Der Deutsche Bundestag hat das Bundesteilhabegesetz beschlossen. Das Gesetz regelt die Leistungen für Menschen mit Behinderungen neu. „Im parlamentarischen Verfahren hat die SPD noch wichtige Veränderungen am Gesetzentwurf erreicht und ist damit auf Befürchtungen von Verbänden und Betroffenen eingegangen“, erklärt Sebastian Hartmann, Bundestagsabgeordneter für den rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis. „In dem heute verabschiedeten Teilhabegesetz stellen wir endgültig klar, dass der Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe nicht eingeschränkt werden soll. Die jetzigen Zugangsregelungen bleiben bis zum Jahr 2023 in Kraft und werden erst nach einer wissenschaftlichen Untersuchung und Erprobung neu gefasst“, so Hartmann weiter.
 
Mit dem Teilhabegesetz wird die heutige Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausgelöst. Erwerbstätige Leistungsbezieher können so künftig mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten. „Ich freue mich, dass wir im parlamentarischen Verfahren noch nachgebessert haben. Es ist uns gelungen, auch den Vermögensfreibetrag für Menschen, die Sozialhilfe beziehen, von derzeit 2.600 Euro auf 5.000 Euro anzuheben und damit auch die finanziellen Spielräume von vielen Werkstattbeschäftigten oder Beziehern von Blindenhilfe auszuweiten. Zudem konnten wir eine Verdopplung des Arbeitsförderungsgeldes für Werkstattbeschäftigte auf 52 Euro erreichen. Auch Wünsche zur Wohnform und damit verbundenen Assistenzleistungen im Bereich der persönlichen Lebensgestaltung werden besser berücksichtigt“, berichtet Hartmann abschließend.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert